Aufklärungsbroschüre
Eine kurze Zusammenfassung
Es ist erforderlich, dass Sie sich kurz vor der vereinbarten Operation persönlich zu einer nochmaligen Kontrolluntersuchung mit Hörtest vorstellen. Dabei können wir noch einmal auf Ihre Fragen eingehen und ggf. das Ohr vorbehandeln. Ohne einen zweiten Hörtest kurz vor dem Operationstermin ist die Operation aus medizinischen, aber auch aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Kommen Sie – falls nicht anders vereinbart – zwischen 10 und 11 Uhr am vereinbarten Termin ins Krankenhaus. Bringen Sie – falls in der Praxis erwähnt – die Unterlagen von Ihrem Hausarzt mit (Blutwerte, EKG). Sie brauchen nicht nüchtern zu kommen, da die Operation erst am Folgetag stattfindet.
Bei einem ambulanten Eingriff oder bei stationärer Aufnahme am Operationstag dürfen Sie – falls nicht anders besprochen – ab Mitternacht nicht mehr essen, trinken oder rauchen.
Sollten Sie den Operationstermin nicht wahrnehmen können, sagen Sie uns bitte so bald wie möglich Bescheid, so dass wir ggf. einen anderen Patienten einbestellen können.
Der Entlassungstermin aus dem Krankenhaus kann erst nach der Operation festgelegt werden. Der Aufenthalt wird aber bis auf sehr wenige Ausnahmen weniger als eine Woche betragen.
Am Operationstag können Schmerzen im Operationsgebiet auftreten. Bitte lassen Sie sich in diesem Falle Medikamente geben.
Wenn eine Tamponade in den Gehörgang eingelegt wurde, wird diese etwa drei Wochen nach der Operation bei uns in der Praxis entfernt. Den Termin dafür erhalten Sie noch während des stationären Aufenthalts von einer unserer Mitarbeiterinnen. Bei ambulanter Operation erhalten Sie den Termin auch telefonisch in unserer Praxis.
In der Heilungsphase ist ein Jucken, gelegentliches Stechen und Rauschen (häufig pulsartig) im Ohr normal.
Drei Wochen lang darf kein Wasser in das Ohr gelangen. Beim Haare waschen schützen Sie das Ohr bitte mit gefetteter Watte (Fettcreme oder Vaseline).
Etwa eine Woche nach der Operation müssen die Fäden entfernt werden. Das erfolgt entweder bei uns in der Praxis oder bei Ihrem Hals-Nasen-Ohrenarzt.
Wir stellen Ihnen für die Dauer des stationären Krankenhausaufenthaltes bzw. bis zur Tamponadeentfernung eine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung aus, falls Sie diese brauchen. Bitte sprechen Sie dies bei der letzten Kontrolluntersuchung vor der Operation in der Sprechstunde mit einer unserer Helferinnen ab! Nach der Entfernung der Tamponade sind Sie normalerweise sofort wieder arbeitsfähig.